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Gesetzgebung und Signalisation

Das Modell der Schulstrasse kann in der Schweiz unter Beachtung der geltenden Rechtsgrundlagen und der notwendigen Beschilderung umgesetzt werden:

  • Da es sich bei der Schulstrasse um eine neue Signalisation mit Vorschriftcharakter handelt, muss sie veröffentlicht und verordnet werden.
  • Verkehrsbeschränkungen müssen verhältnismässig sein.
  • Für die Signalisation der Schulstrasse können unterschiedliche, bereits bekannte Signale zur Anwendung kommen. Das Signal «Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» (2.14) mit der Zusatztafel «Anwohner gestattet» erscheint am geeignetsten. Das «allgemeine Fahrverbot» (Signal 2.01) ist sinnvoll, wenn Schülerinnen und Schüler nicht mit dem Velo zur Schule fahren dürfen.
  • Da es sich bei der Schulstrasse nur um ein temporäres Fahrverbot handelt,  kommt die Signalisation in der Regel in Kombination mit einer mobilen Absperrung (Absperrgitter, Barriere, Poller etc.) zum Einsatz. Dabei sind die entsprechenden Plakat-Reglemente zu beachten.